Unser Service. Unsere Produkte.
Ihre Heizöltankanlage.
Ihr Tankanlagen-Fachbetrieb aus OWL
Als zugelassener Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz, können wir - so wie die Fachwerkstatt bei Ihrem Auto - Ihre Heizöl- oder Diesel-Tankanlage prüfen oder bereits festgestellte Mängel fachgerecht und nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften beheben.
Gerne bieten wir Ihnen auch den Einbau oder den Austausch Ihrer Tankanlage an. Komplett bis zur Abnahme durch eine Sachverständigen-Organisation.
Und wenn Sie Regenwasser in Ihrem ausgedienten Öltank sammeln wollen - kein Problem. Wir führen die komplette Umrüstung vom Öltank zum Regenwasserspeicher durch.
Ihr Ansprechpartner:
Frank Heidsiek
Tel.: 05201 66 92 503

Wertvoll
Sie haben einen stillgelegten Öltank aus Stahl oder möchten Ihren jetzigen Öltank stilllegen? Dann nutzen Sie diese Lagerkapazität zur Speicherung von Regenwasser und sparen Sie bares Geld! Ein stillgelegter Stahltank kann bereits mit geringem Aufwand zu einem Regenwasserspeicher umfunktioniert werden! 

Presseinformation
Bad Homburg, 12. November 2020
Wegen Irreführung:
Wettbewerbszentrale unterbindet Werbung mit pauschaler Behauptung eines „Verbots von Ölheizungen ab 2026“
Das machen wir - das dürfen wir 

- Begutachtungen (anhand der aktuellsten Verordnungen und Gesetze), Tank-Check
- Tankreinigung und Tankrevision
- Tankschutz, Leckschutzauskleidungen (Innenhüllen)
- Vorbereitende Arbeiten zur Abnahme durch eine Sachverständigen-Organisation
- Stilllegungen, Demontagen, Nutzungsänderungen
- Lieferung und Montage Tankanlagen und Zubehör
- Instandsetzungen / Ersatzteile
- Wartungsservice Leckanzeigegeräte
- Arbeiten zur Ölschadenbeseitigung
- Umrüstung vom Öltank zum Regenwassertank
Neue Tanksysteme zur Heizöllagerung
Natürlich sind unsere Tankanlagen auch für Biokraftstoffe (Biofuels) geeignet.
NEU:
future:fuels@work: Klimaschutz tanken
Besteht die Gefahr, dass Heizöl austreten kann, oder ist dieses bereits geschehen, sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu ergreifen (§ 24 Absatz 1 AwSV). Das Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge Heizöl ist unverzüglich einer der folgenden Behörden zu melden, wenn die Stoffe in den Untergrund, in die Kanalisation oder in ein oberirdisches Gewässer gelangt sind oder gelangen können (§ 24 Absatz 2 AwSV):
Feuerwehr Telefon: 112PolizeidienststelleTelefon: 110
örtlich zuständige Behörde: Telefon: . . . . . . . . . . Adresse: . . . . . . . . . .
Tipp:
Sparen Sie Geld. Gute Vorbereitung ist alles.*
* Gute Vorbereitung ist alles. Arbeiten Sie an Ihrem Projekt in Teilleistung mit. Bereiten Sie z.B. für einen Tankanlagen-Austausch den Tankraum vor, indem Sie die Abmauerung demontieren bzw. entsorgen und den Tankraumboden mit Ausgleichsmasse begradigen. Es gibt viel zu tun. Ihr Einsatz spart Ihnen bares Geld.

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Partner Heizungsbau und Mineralölhandel: