Allgemeine Geschäftsbedingungen - Regenspeicher, Öltank Umrüstung, Tankanlagen, Pumpen

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Die AGBs.

Penta Tankanlagen GmbH.













Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Penta Tankanlagen GmbH

Stand: 01.06.2021


I. Geltungsbereich

Für  alle Vertragsabschlüsse gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich  die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine  Individualabreden getroffen werden.


II. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen:

Sofern  der Vertragspartner ebenfalls AGBs verwendet, kommt der Vertrag auch  ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner  Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen AGBs inhaltlich  übereinstimmen, gelten diese als vereinbart.

An  die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen  des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die  Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen  dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende  Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des  Vertragspartners nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden  Geschäftsbedingungen.


III. Vertragsabschluss

1.  Die im Internet, in Prospekten oder ähnlichen Medien enthaltenen Waren stellen lediglich Aufforderungen an den Vertragspartner zur Abgabe eines  Angebotes dar. Es ist daher zum Vertragsschluss eine Annahmeerklärung  seitens Penta Tankanlagen GmbH erforderlich.

2.  Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung ist bindend. Der Vertrag kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung bzw. Lieferung zustande. Bei Bestellungen, die innerhalb von fünf Werktagen ausgeliefert werden, wird eine schriftliche Auftragsbestätigung  gegenüber dem Vertragspartner durch Ablieferung der bestellten Ware  ersetzt. Bei späteren Auslieferungen erhält der Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird alleine durch die  Bestätigung festgelegt, sofern der Inhalt der Bestätigung nicht  erheblich von der Bestellung abweicht und der Vertragspartner nicht  unverzüglich widerspricht.


IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich ab Lager Halle (Westf.) exklusive Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sämtlicher entstehenden Versand- und Nachnahmekosten. Eine abweichende individuelle Vereinbarung bleibt vorbehalten.

2. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über  Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung gültige Fassung.

3. Alle Rechnungen von Penta Tankanlagen GmbH sind, mangels gegenteiliger Individualvereinbarung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto Kasse.

Soweit Schecks entgegengenommen werden, so geschieht dies erfüllungshalber. Unsere Forderung gilt erst als getilgt, wenn der von  Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde.

4. Bei Zielüberschreitung berechnet Penta Tankanlagen GmbH bankübliche Zinsen, Provisionen, Bearbeitungsgebühren und Spesen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Penta Tankanlagen GmbH einen höheren Schaden oder der Vertragspartner einen bei Penta Tankanlagen GmbH entstandenen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt hierdurch unberührt.

5. Penta Tankanlagen GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere  Lieferfrist als vier Monate ab der schriftlichen Bestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Beträgt die Erhöhung mehr als 10%, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.


V. Leistungserbringung,  Lieferung

1. Penta Tankanlagen GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten einhalten. Kommt Penta Tankanlagen GmbH mit der Leistung in Verzug, so muss der Vertragspartner eine  angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch während der Nachfrist keine  Lieferung, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

2.  Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind grundsätzlich  statthaft; der Vertragspartner darf diese nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug oder die Teillieferung sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist.

3.  Sofern die Versendung der Ware auf Verlangen des Kunden erfolgt ist, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem  Transportunternehmer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat.

4. Höhere Gewalt berechtigt Penta Tankanlagen GmbH, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine anschließende Anlaufzeit hinauszuschieben, oder, wenn sie Penta Tankanlagen GmbH die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag  ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch bei  Leistungshindernissen wie z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen bei Penta Tankanlagen GmbH oder Zulieferern oder unvorhersehbare Ausfälle bei der eigenen Auslieferung, sofern Penta Tankanlagen GmbH dieses Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unter Ausschluss  aller sonstigen Ansprüche kann der Vertragspartner in diesen Fällen von Penta Tankanlagen GmbH die Erklärung verlangen, ob Penta Tankanlagen GmbH vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wird. Erklärt Penta Tankanlagen GmbH sich nicht, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.


VI. Gewährleistung:

1. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Die Gewährleistungszeit für gebrauchte Austauschteile beläuft sich auf 3 Monate.

2. Gewährleistungsrechte gegenüber Penta Tankanlagen GmbH sind zunächst beschränkt auf ein zweifaches Recht zur Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Penta Tankanlagen GmbH steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

3. Bei Verdacht auf Transportschäden sind die Ware und die Versandverpackung zur Ansicht durch Penta Tankanlagen GmbH oder durch einen Gutachter aufzubewahren. Bei fehlender Ware ist  lediglich die Versandverpackung zur Ansicht aufzubewahren. Offensichtliche Transportschäden bzw. fehlende Waren sind unverzüglich  auf dem Lieferschein zu vermerken.

4.  Der Vertragspartner ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den defekten Artikel verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung bzw. des Lieferscheins mit der die Ware geliefert wurde, an Penta Tankanlagen GmbH in der Originalverpackung zurückzusenden.

5.  Werden Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen  entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, sofern der Mangel auf  das vorbezeichnete Verhalten zurückzuführen ist.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, verschmutzte ungereinigte Rohrleitungen, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, fehlerhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse nicht im  Verantwortungsbereich von Penta Tankanlagen GmbH liegt, sofern diese Missstände nicht kausal auf ein Verhalten bzw. auf die Ware von Penta Tankanlagen GmbH zurückzuführen sind. Der Inhalt der Gebrauchsanleitung(en) ist zu beachten.

6. Penta Tankanlagen GmbH behält sich handelsübliche Abweichungen von Internet- oder  Prospektabbildungen vor. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Modell oder Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

7.  Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigungen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Vertragspartner oder Dritte verursacht werden sowie Mängel, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.

8.  Ebenfalls ausgeschlossen sind Risiken, die nicht im Zusammenhang mit einer durch uns oder durch uns autorisierter Unternehmen oder durch den Hersteller der Komponenten durchgeführten Reparatur, Austausch oder Umbau der Produkte stehen.

9.  Forderungen und Folgeschäden die durch einen Nutzungsausfall oder einer Fehlfunktion der Produkte entstanden sind, sind ausgeschlossen.

10.  Durchgeführte Kundendiensteinsätze unserer Servicetechniker oder von uns autorisierter Unternehmen innerhalb der Gewährleistungszeit werden wie normale Arbeitsaufträge behandelt und abgerechnet, wenn kein Gewährleistungsgrund vorliegt.


VII. Untersuchungs- und Rügepflicht:

1.  Der Vertragspartner wird die Ware einschließlich der Dokumentation innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung untersuchen. Es muss offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilen. Die Absendung der Mitteilung reicht zur Fristwahrung aus.

2.  Mängel die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 7 Werktagen nach  Entdeckung schriftlich gerügt werden.

3. Bei der Verletzung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Kaufsache in Ansehnung des betreffenden Mangels als genehmigt.


VIII. Haftung:

1. Die Haftung von Penta Tankanlagen GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Penta Tankanlagen GmbH haftet dem Vertragspartner auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Überlassung der Kaufsache typischerweise gerechnet werden muss (vorhersehbare Schäden).

2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Penta Tankanlagen GmbH, auch für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, unbeschränkt auf Vorsatz und Fahrlässigkeit.

3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Penta Tankanlagen GmbH ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).

4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


IX. Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Penta Tankanlagen GmbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Penta Tankanlagen GmbH nicht zulässig.


X. Software

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen.


XI. Datenschutz

Penta Tankanlagen GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) von Penta Tankanlagen GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.


XII. Links und Inhalte Dritter:

Soweit durch Verlinkung auf andere Server bzw. andere Websites zusätzliche Informationen zugänglich gemacht werden, wird darauf hingewiesen, dass  eine Inhaltskontrolle nicht stattfindet. Penta Tankanlagen GmbH hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Seiten dieser dritten Anbieter sowie auf die Einhaltung aller Rechtsvorschriften durch dieselbigen. Penta Tankanlagen GmbH distanziert sich daher ausdrücklich von den dort dargestellten Inhalten.


XIII. Sonstiges

1.  Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

2. Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Penta Tankanlagen GmbH. Das Rechtsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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